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Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG): Solarstrom an Nachbarn verkaufen

Von Soljo Redaktion · Aktualisiert am · Quellen geprüft am

Kurz gesagt: Seit 2026 dürfen Produzenten von Solarstrom, Stromverbraucher und Speicherbetreiber in derselben Gemeinde eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) bilden und Strom über das öffentliche Netz untereinander verkaufen. Für den Strom aus der LEG zahlen die Teilnehmenden 40 % weniger Netznutzung, bei nötiger Transformation 20 %. Den Preis für die Energie legt die Gemeinschaft selbst fest.

Was eine LEG ist

Bisher konntest du Solarstrom nur am Ort der Produktion nutzen, allein oder in einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) mit Mietern oder direkten Nachbarn, ohne das öffentliche Netz. Die LEG geht weiter: Der Strom fliesst über das Netz deines Netzbetreibers, zum Beispiel vom Dach deines Hauses zum Nachbarn drei Strassen weiter. Grundlage sind Art. 17d und 17e des Stromversorgungsgesetzes und Art. 19e bis 19h der Stromversorgungsverordnung.

Voraussetzungen

  • Gleiches Gebiet: alle Teilnehmenden im selben Netzgebiet, auf derselben Netzebene und höchstens innerhalb einer Gemeinde
  • Smart Meter: alle Teilnehmenden brauchen ein intelligentes Messsystem
  • Genug Produktion: Die Leistung der Anlagen muss mindestens 5 % der Anschlussleistung aller teilnehmenden Verbraucher betragen (Art. 19e StromVV). Plug-and-Play-Anlagen zählen dabei laut Branchenempfehlung nicht.
  • Erneuerbar: Die beteiligten Anlagen müssen Strom aus erneuerbaren Energien produzieren.
  • Schriftliche Vereinbarung: Die Teilnehmenden regeln Vertretung, interne Strompreise, Kosten für Messdaten und Abrechnung sowie Ein- und Austritt (Art. 19f StromVV).
  • Nur eine LEG: Jede Verbrauchsstätte, Anlage und jeder Speicher kann nur an einer LEG teilnehmen.

Was du sparst

Der Abschlag gilt nur für den Strom, der tatsächlich aus der LEG stammt. Er wird auf alle Teile des Netznutzungstarifs gerechnet: Grundtarif, Arbeitstarif und Leistungstarif. Nicht reduziert werden Systemdienstleistungen, Stromreserve, Netzzuschlag sowie Abgaben an das Gemeinwesen (Art. 19h StromVV).

Die Branchenempfehlung des VSE rechnet so:

Schritt Beispiel
Netznutzung ohne LEG CHF 400 pro Jahr
Anteil des Bezugs aus der LEG 25 %
Abschlag (ohne Transformation) 40 %
Reduktion: 25 % × 40 % × CHF 400 CHF 40 pro Jahr

Dazu kommt der Energiepreis, den die Gemeinschaft intern festlegt. Liegt er unter dem Energietarif des Netzbetreibers und über dem Rückliefertarif, profitieren Käufer und Produzent.

Wie abgerechnet wird

Der Netzbetreiber vergleicht für jede Viertelstunde die Einspeisung und den Verbrauch aller Teilnehmenden. Die kleinere Menge gilt als LEG-Strom und wird im Verhältnis zum Verbrauch auf die Teilnehmenden verteilt. Was die LEG nicht deckt, beziehst du wie bisher vom Netzbetreiber. Überschüsse nimmt der Netzbetreiber zum Rückliefertarif ab. Anders als im ZEV haften die Teilnehmenden nicht solidarisch: Jede und jeder schuldet nur die eigene Rechnung.

Ablauf und Fristen

  1. Beim Netzbetreiber die Netztopologie anfragen. Er muss sie innert 15 Arbeitstagen liefern.
  2. Teilnehmende finden, Vereinbarung schreiben, eine Vertretung bestimmen.
  3. Die LEG mindestens drei Monate im Voraus anmelden. Sie startet auf einen Monatsersten.
  4. Neue Teilnehmende einen Monat im Voraus melden, mit neuem Smart Meter drei Monate.

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Häufige Fragen

Seit wann gibt es LEG?

Die Regeln gelten seit dem 1. Januar 2026. Weil die Gründung drei Monate im Voraus beim Netzbetreiber angemeldet werden muss, konnten die ersten LEG frühestens ab 1. April 2026 abrechnen.

Wie gross darf eine LEG sein?

Höchstens das Gebiet einer Gemeinde. Alle Teilnehmenden müssen im selben Netzgebiet und auf derselben Netzebene angeschlossen sein, Netzebenen über 36 kV dürfen nicht genutzt werden.

Wie viel spart man mit einer LEG?

Auf den Strom aus der LEG gibt es 40 % Abschlag auf den Netznutzungstarif, 20 % wenn der Strom über einen Transformator fliessen muss. Den Energiepreis vereinbaren die Teilnehmenden selbst. Die Ersparnis ist deshalb von LEG zu LEG verschieden.

Braucht es einen Smart Meter?

Ja, alle Teilnehmenden brauchen ein intelligentes Messsystem. Der Netzbetreiber muss es auf Verlangen installieren.

Kann ich in einer LEG und einem ZEV gleichzeitig sein?

Ja. Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV), ein virtueller ZEV oder ein Praxismodell des Netzbetreibers kann als Ganzes an einer LEG teilnehmen.

Quellen

  1. Stromversorgungsgesetz (StromVG, SR 734.7), Art. 17d und 17e, Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex, 1.1.2026
  2. Stromversorgungsverordnung (StromVV, SR 734.71), Art. 19e bis 19h, Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex, 1.1.2026
  3. Branchenempfehlung Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (BD LEG – CH 2025 V2), Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), 27.6.2025
  4. Energiegesetz (EnG, SR 730.0), Art. 15 Abnahme- und Vergütungspflicht, Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex, 1.1.2026

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