SoljoRatgeber

Rückliefertarif 2026: was das neue Stromgesetz für deine Solaranlage bedeutet

Von Soljo Redaktion · Aktualisiert am · Quellen geprüft am

Kurz gesagt: Seit dem 1. Januar 2026 vergütet dein Netzbetreiber eingespeisten Solarstrom mit dem Referenz-Marktpreis des Bundesamts für Energie (BFE), sofern ihr nichts anderes vereinbart habt. Für Anlagen unter 30 kW gilt eine Minimalvergütung von 6 Rappen pro kWh. Weil der Marktpreis im Sommer tief ist, erhalten typische Hausanlagen derzeit meist genau diese 6 Rappen.

Was sich geändert hat

Bis Ende 2025 legte jeder Netzbetreiber seinen Rückliefertarif weitgehend selbst fest. Mit dem Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien («Mantelerlass») gilt seit 2026 eine schweizweit einheitliche Regel: Einigen sich Netzbetreiber und Produzent nicht, richtet sich die Vergütung nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis (Art. 15 Energiegesetz). Für Solarstrom ist das der Referenz-Marktpreis Photovoltaik des BFE. Er wird nach der tatsächlichen Einspeisung der gemessenen Anlagen gewichtet.

Die aktuellen Referenz-Marktpreise

Quartal Referenz-Marktpreis Photovoltaik
Q3 2025 5,73 Rp./kWh
Q4 2025 9,51 Rp./kWh
Q1 2026 10,27 Rp./kWh
Q2 2026 3,90 Rp./kWh

Preise ohne Mehrwertsteuer. Im 2. Quartal 2026 lagen die Monatswerte bei 2,30 Rappen (April), 3,58 Rappen (Mai) und 5,59 Rappen (Juni). Im Sommer ist der Preis tief, weil dann viel Solarstrom im Netz ist. Genau dann speist deine Anlage am meisten ein.

Die Minimalvergütung

Die Energieverordnung legt eine Untergrenze fest (Art. 12 Abs. 1bis EnV, in Kraft seit 1.1.2026):

Anlage Minimalvergütung
Photovoltaik unter 30 kW 6 Rp./kWh
mit Eigenverbrauch, ab 30 kW anteilig: 6 Rp. für den Leistungsanteil unter 30 kW, 0 Rp. darüber
ohne Eigenverbrauch, ab 30 kW 6,2 Rp./kWh
ab 150 kW keine Minimalvergütung

Die anteilige Regel ergibt 6 × 30 / Leistung in kW. Beispiele: 45 kW erhalten 4 Rappen, 60 kW 3 Rappen, 90 kW 2 Rappen pro kWh.

Für kleine Anlagen ohne intelligentes Messsystem darf der Netzbetreiber statt der Abrechnung pro Quartal eine angemessene Jahrespauschale vorsehen (Art. 12 Abs. 3 EnV).

Was das für dich heisst

Eingespeister Strom bringt wenig, selbst genutzter Strom spart den vollen Strompreis. In den grossen Schweizer Städten liegt dieser 2026 zwischen rund 25 und 33 Rappen pro kWh (ElCom, Haushalt mit 4'500 kWh). Jede Kilowattstunde, die du selbst nutzt statt einspeist, ist also vier- bis fünfmal mehr wert. Lohnend sind Verbraucher, die du in die Mittagszeit verschieben kannst: Boiler, Wärmepumpe, E-Auto, Wasch- und Spülmaschine.

Den aktuellen Tarif deines Netzbetreibers findest du in seinem Preisblatt. Manche Netzbetreiber zahlen freiwillig mehr als den Referenz-Marktpreis.

Dein Dach prüfen

Beispielbericht ansehen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Rückliefertarif 2026?

Wenn du mit deinem Netzbetreiber nichts anderes vereinbart hast, bekommst du den vierteljährlichen Referenz-Marktpreis des BFE, mindestens aber die Minimalvergütung. Für Anlagen unter 30 kW sind das 6 Rappen pro kWh. Im 2. Quartal 2026 lag der Referenz-Marktpreis bei 3,90 Rappen, also galt die Minimalvergütung.

Gilt die Minimalvergütung auch für grössere Anlagen?

Für Anlagen mit Eigenverbrauch ab 30 kW wird sie anteilig gerechnet: 6 Rappen für den Leistungsanteil unter 30 kW, 0 Rappen für den Rest. Eine 60-kW-Anlage erhält so 3 Rappen. Anlagen ohne Eigenverbrauch ab 30 kW erhalten 6,2 Rappen. Ab 150 kW gibt es keine Minimalvergütung.

Wann wird der neue Referenz-Marktpreis veröffentlicht?

Das BFE veröffentlicht ihn bis zum 10. Arbeitstag nach Quartalsende. Für das 3. Quartal 2026 ist der 14. Oktober 2026 angekündigt, für das 4. Quartal der 15. Januar 2027.

Kann ich meinen Strom an Nachbarn verkaufen?

Ja, seit 2026 über eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) in deiner Gemeinde. Die Teilnehmenden zahlen für den Strom aus der LEG einen reduzierten Netznutzungstarif.

Quellen

  1. Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV, 2026, Bundesamt für Energie (BFE), 14.7.2026
  2. Referenz-Marktpreise gemäss Art. 15 EnFV, 2025, Bundesamt für Energie (BFE), 9.3.2026
  3. Referenz-Marktpreise: Übersicht und Publikationstermine, Bundesamt für Energie (BFE)
  4. Energieverordnung (EnV, SR 730.01), Art. 12 Vergütung, Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex, 1.1.2026
  5. Energiegesetz (EnG, SR 730.0), Art. 15 Abnahme- und Vergütungspflicht, Schweizerische Eidgenossenschaft, Fedlex, 1.1.2026
  6. Strompreise Schweiz, Kategorie H4, Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)

Alle Quellen zuletzt geprüft am . Fehler gefunden? hello@soljo.ch